Rechte und Pflichten von Opfern und Zeugen
Dieses Kapitel informiert Sie nicht nur über Ihre Rechte und Pflichten, sondern auch über den Schutz, der Ihnen sowohl als Opfer als auch als Zeugin oder Zeuge zusteht.
Vertiefende Informationen
- "Opferfibel" des Bundesministeriums der Justiz
enthält allgemeine Informationen für Opfer von Straftaten - Im Justizportal Baden-Württemberg finden Sie ausführliche Informationen, darunter das in vielen Sprachen erhältliche "Merkblatt für Opfer einer Straftat".
- Broschüre "Opferschutz - Tipps und Hinweise Ihrer Polizei" des Innenministeriums Baden-Württemberg
- Ausführliche Informationen über das Strafverfahren, Ihre Rechte als Opfer und alle weiteren relevanten Themen finden Sie auf den Internetseiten des Weissen Ring e.V.
- Weitere Informationen erhalten Sie außerdem online auf zeugeninfo.de sowie auf Infovictims.de
- Hilfe finden Sie auch über die Online-Datenbank für Betroffene von Straftaten (ODABS) der Kriminologischen Zentralstelle e.V.
Zugehörige Leistungen
- Anzeige - Strafanzeige erstatten
- Beratungshilfe in außergerichtlichen Verfahren beantragen
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Wohnungsüberlassung verlangen
- Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
- Nebenklage einreichen
- Opferhilfe - Opferanwalt beauftragen
- Privatklage einreichen
- Schadensausgleich im Strafverfahren beantragen
- Strafantrag stellen
- Zeugenanwalt - Beiordnung erhalten
Freigabevermerk
04.08.2023 Justizministerium Baden-Württemberg
Inhalt
Gemeindeverwaltung
Bürgermeister
Herr
Kevin Weirether
Bürgermeister
Telefon
+49 (62 05) 39 41 20
Fax
+49 (62 05) 39 41 39
Gebäude
Rathaus
Raum
A 13