Vorsicht beim Poolbau
Zwar ist die Aufstellung bis 100 Kubikmeter genehmigungsfrei, es müssen jedoch die örtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Die ersten warmen Tage wecken die Vorfreude auf den Sommer, doch zugleich sorgt der Gedanke an die immer heißeren Sommermonate, besonders in der Kurpfalz, bei vielen schon jetzt für Schweißperlen auf der Stirn. Kein Wunder, dass viele mit dem Gedanken spielen, sich einen eigenen Pool für die nötige Abkühlung im Garten anzulegen. Dabei gibt es einerseits die Pools, die nur saisonal aufgestellt werden, aber zunehmend auch fest installierte Becken werden angedacht.
Laut Baurechtsverordnung in Baden-Württemberg ist ein Pool erst ab einem Wasservolumen von 100 Kubikmetern genehmigungspflichtig. Das bedeutet, dass größere Pools stets eine Baugenehmigung benötigen. Kleinere Pools unter dieser Grenze dürfen jedoch nicht einfach beliebig aufgestellt oder eingegraben werden. In vielen Fällen regelt der Bebauungsplan des Grundstücks, welche Bereiche bebaut werden dürfen und welche nicht. Besonders zu beachten sind hierbei das sogenannte Baufenster und die Grundflächenzahl (GRZ). Das Baufenster definiert den Bereich innerhalb eines Grundstücks, in dem gebaut werden darf, während die GRZ den maximal zulässigen Flächenanteil angibt, der überbaut werden darf.
Beim Thema Nachbarschaft und Abstände gibt es ebenfalls einiges zu beachten. In der Regel muss ein Mindestabstand von 2,50 Metern zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. Diese Vorgabe lässt die Landesbauordnung allerdings auch Spielraum für Ausnahmen, sodass der Pool unter Umständen näher an die Grenze rücken darf.
Wer nun überlegt, im eigenen Garten einen Pool zu bauen, sollte nicht übereilt handeln, sondern auf die bevorstehende Verordnung achten. Wird ein genehmigungspflichtiger Pool ohne die nötige Zustimmung errichtet, drohen Geldbußen, ein Baustopp und im schlimmsten Fall der Abriss der Anlage.
Kleine Planschbecken für Kinder sind dagegen völlig unproblematisch – solange man sie nicht auf einem Balkon aufstellt, da dort Probleme mit der Statik auftreten könnten.
(Schwetzinger Zeitung. (12.03.2025). Pools bereiten nicht nur Freude. Schwetzinger Zeitung, Seite 11. Von Ralf Strauch).