Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Neufahrzeugs
Bei der Zulassung eines Neufahrzeugs, das aus dem Ausland eingeführt wurde, sind gesonderte Bestimmungen zu beachten.
Onlineantrag und Formulare
- Termin in Zulassungsstelle Sinsheim für Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Neufahrzeugs vereinbaren
- Termin in Zulassungsstelle Weinheim für Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Neufahrzeugs vereinbaren
- Termin in Zulassungsstelle Wiesloch für Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Neufahrzeugs vereinbaren
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Nähere Informationen folgen in Kürze
Verfahrensablauf
Nähere Informationen folgen in Kürze
Fristen
Nähere Informationen folgen in Kürze
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie ein aus dem Ausland eingeführtes Neufahrzeuges zulassen möchten, werden nachfolgend aufgeführte Unterlagen benötigt.
Bitte beachten Sie, dass - je nach Einzelfall - noch weitere Dokumente erforderlich sein können. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde.
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier). Datenbestätigung oder Gutachten eines amtl. anerkannten Sachverständigen
- Kaufvertrag und / oder Originalrechnung
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, falls das Fahrzeug aus einem "Nicht-EG-Land" eingeführt wird
- Bei innergemeinschaftlichem Erwerb: Mitteilung über Umsatzsteuerzwecke
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (evB-Nummer)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse und Namen
- Evtl. Vollmacht
Ausweis des Vollmachtgebers (Original oder Kopie) und Ausweis des Bevollmächtigten - bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug (beides nicht älter als 2 Jahre)
- bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
- Ausweise und Vollmachten je nach festgelegten Vertretungsregelungen
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
- Hinweis: Im Einzelfall muss das Fahrzeug zur Identifikation bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden.
(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)
Kosten
- Gebühr: 30,60 € bis 54,90 € *
- Wunschkennzeichen: 10,20 €
- Vorabreservierung: 2,60 €
- Zusätzlich: Kennzeichenschilder
* in Einzelfällen weitere Gebühren möglich.
Bearbeitungsdauer
Nähere Informationen folgen in Kürze
Hinweise
Nähere Informationen folgen in Kürze
Rechtsgrundlage
Nähere Informationen folgen in Kürze
Freigabevermerk
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Gemeindeverwaltung
Bürgermeister
Bürgermeister