Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeugs
Bei der Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs, das aus dem Ausland eingeführt wurde, sind gesonderte Bestimmungen zu beachten.
Onlineantrag und Formulare
- Termin in Zulassungsstelle Sinsheim für Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeugs vereinbaren
- Termin in Zulassungsstelle Weinheim für Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeugs vereinbaren
- Termin in Zulassungsstelle Wiesloch für Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeugs vereinbaren
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Nähere Informationen folgen in Kürze
Verfahrensablauf
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Fristen
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Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie ein aus dem Ausland eingeführtes Gebrauchtfahrzeug zulassen möchten, benötigen Sie die nachfolgend aufgeführten Unterlagen.
Bitte beachten Sie, dass - je nach Einzelfall - noch weitere Dokumente erforderlich sein können. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde.
- Ausländische Fahrzeugpapiere
- Ausländische amtliche Kennzeichenschilder oder Abmeldevermerk/-bescheinigung, sofern diese vorhanden sind
- EG-Übereinstimmungserklärung - COC-Papier bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Falls diese Unterlagen nicht vorhanden sind, benötigen Sie ein Gutachten gem. § 21 StVZO
- Nachweis über den Tag der Erstzulassung (z. B. bei Fahrzeugen aus USA)
- Kaufvertrag und/oder Originalrechnung
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, falls das Fahrzeug aus einem "Nicht-EG-Land" eingeführt wird
- Mitteilung über Umsatzsteuerzwecke, wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder weniger als 6.000 km hat
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse und Namen
- Evtl. Vollmacht
Ausweis des Vollmachtgebers (Original oder Kopie) und Ausweis des Bevollmächtigten - bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug (beides nicht älter als 2 Jahre)
- bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
- Ausweise und Vollmachten je nach festgelegten Vertretungsregelungen
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
- Hinweis: Im Einzelfall muss das Fahrzeug zur Identifikation bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden.
(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)
Kosten
- Gebühr: 30,60 € bis 45,90 € *
- Wunschkennzeichen: 10,20 €
- Vorabreservierung: 2,60 €
- Zusätzlich: Kennzeichenschilder
* in Einzelfällen können weitere Gebühren anfallen - beispielsweise im Zusammenhang mit der Sicherungsübereignung (Rücksendung/Verwahrung Fz-Brief), Änderung/Ersatz-Fz-Papiere etc.
Hinweise
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Freigabevermerk
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Gemeindeverwaltung
Bürgermeister
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