Fragen zu meinem Waldbesitz
Das Kreisforstamt berät und betreut Privatwaldbesitzende im Rhein-Neckar-Kreis bei der Bewirtschaftung ihres Waldes.
Dabei ist die Beratung in allen Waldfragen stets kostenfrei. Erst wenn das Forstpersonal in Ihrem Auftrag tätig wird, wie bspw. durch die Holzaufnahme, fallen für Sie Kosten an. Diese Betreuungsleistungen werden mit etwa 70 Prozent vom Land Baden-Württemberg gefördert.
Das Kreisforstamt berät Waldbesitzende ebenso zu forstlichen Fördermöglichkeiten. Gefördert werden können beispielsweise Maßnahmen zur Waldverjüngung, Pflegearbeiten und Naturschutzleistungen sowie die Bewältigung von Extremwetterereignissen.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Nähere Informationen folgen in Kürze
Verfahrensablauf
Nähere Informationen folgen in Kürze
Fristen
Nähere Informationen folgen in Kürze
Erforderliche Unterlagen
Nähere Informationen folgen in Kürze
Kosten
keine
Hinweise
Nähere Informationen folgen in Kürze
Freigabevermerk
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Gemeindeverwaltung
Bürgermeister
Bürgermeister