Statistik- und Berichtspflichten
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erheben Statistiken in verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Anordnung und Durchführung der Erhebungen beruhen ausnahmslos auf Rechtsgrundlagen der Europäischen Union (EU), des Bundes und der Länder.
Als Unternehmen sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Beitrag zu den statistischen Erhebungen zu leisten. Bei welcher Statistik Sie zur Mitwirkung verpflichtet sind, ergibt sich aus dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit.
Hinweis: Falls Sie zur Mitwirkung in einer Statistik verpflichtet werden, informiert Sie das Statistische Landesamt rechtzeitig und umfassend über die weitere Vorgehensweise.
Vertiefende Informationen
Statistische Daten zur Lohn- und Preisentwicklung, Aufträge, Produktion und Absatz der Wirtschaft sowie zu vielen anderen Themen finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Landesamtes.
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Statistische Landesamt hat ihn am 30.10.2023 freigegeben.
Gemeindeverwaltung
Bürgermeister
Bürgermeister