Am neuen Wohnort
Nach der Ankunft am Wohnort haben Sie als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin beziehungsweise eingliederungshilfeberechtigter Ehegatte oder Abkömmling sowie als Deutscher oder Deutsche bestimmte Rechte und Pflichten, die in dieser Lebenslage näher erläutert werden.
Zu den Rechten gehören beispielsweise Beratung und Betreuung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankenversorgung.
Zu den Pflichten gehören unter anderem die Anmeldung in der Wohnsitzgemeinde und die Beantragung von Ausweisdokumenten.
Zugehörige Leistungen
- Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen bei anerkannten Spätaussiedlern - Gradumwandlungen beantragen
- Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen
- Ausländischer Hochschulabschluss - Zeugnisbewertung beantragen
- Ausländische Zeugnisse - Anerkennung beantragen
- Beglaubigung von ausländischen öffentlichen Urkunden zur Verwendung in Deutschland beantragen
- Führerschein (ausländisch) - Umtausch beantragen
- Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
- Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen
- Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
- Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
Inhalt
Gemeindeverwaltung
Bürgermeister
Herr
Kevin Weirether
Bürgermeister
Telefon
+49 (62 05) 39 41 20
Fax
+49 (62 05) 39 41 39
Gebäude
Rathaus
Raum
A 13