Opferschutz und Opferhilfe
Als Opfer von Straftaten finden Sie in der für Sie belastenden und ungewohnten Situation hier Beispiele für Handlungsmöglichkeiten und Zugang zu den verschiedenen Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten.
Im Notfall können Sie immer die Notrufnummern 110 oder 112 wählen.
Unter der Rufnummer 110 erreichen Sie die nächstgelegene Polizeidienststelle.
Unter der Euro-Notrufnummer 112 erreichen Sie rund um die Uhr Feuerwehr und Rettungsdienst/Notarzt.
Als hör- und sprachgeschädigte Person haben Sie die Möglichkeit, bei einem Notfall die Notrufnummer 112 per Fax zu nutzen. Dazu steht Ihnen ein speziell entwickeltes Formular zur Verfügung.
Im Notfall können Sie es einfach und schnell ausfüllen.
Der Opferbeauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg und seine Geschäftsstelle betreuen und beraten Opfer, Betroffene und Angehörige bei Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen von Beginn der Akutphase bis zum Abschluss der Nachsorgephase.
Opferbeauftragter und zentrale Anlaufstelle
- üben zudem eine Lotsenfunktion für Opfer von allgemeinen Straftaten aus und
- fungieren als Ansprechpartner und Koordinierungsstelle für die Opferhilfeeinrichtungen.
Vertiefende Informationen
Zugehörige Leistungen
- Anzeige - Strafanzeige erstatten
- Beratungshilfe in außergerichtlichen Verfahren beantragen
- Entschädigung für Opfer von Gewalttaten beantragen
- Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Wohnungsüberlassung verlangen
- Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
- Landesstiftung Opferschutz - Zuwendungen beantragen
- Nebenklage einreichen
- Opferhilfe - Opferanwalt beauftragen
- Privatklage einreichen
- Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen
- Psychosoziale Prozessbegleitung - Beiordnung beantragen
- Schadensausgleich im Strafverfahren beantragen
- Strafantrag stellen
- Zeugenanwalt - Beiordnung erhalten
- Zwangsverheiratung verhindern
Freigabevermerk
30.10.2024 Justizministerium Baden-Württemberg
Gemeindeverwaltung
Bürgermeister
Bürgermeister