Erben und Vererben
Wie ist die gesetzliche Erbfolge? Welche Gestaltungsmöglichkeiten bietet ein Testament? Wer ist erbberechtigt? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Individuelle erbrechtliche Konstellationen sind in der Regel sehr komplex. Lassen Sie sich am besten von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, einem Notar oder einer Notarin beraten. Bei spezifischen steuerrechtlichen Problemen empfiehlt sich auch eine Beratung durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin.
Zugehörige Leistungen
- Ausschlagung der Erbschaft erklären
- Erbschaft oder Schenkung dem Finanzamt anzeigen
- Erbschein beantragen
- Erbschein einziehen
- Nachlasssicherung betreiben
- Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen
- Vermittlungsverfahren zur Auseinandersetzung bei Erbengemeinschaften beantragen
- Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen
Inhalt
Gemeindeverwaltung
Bürgermeister
Herr
Kevin Weirether
Bürgermeister
Telefon
+49 (62 05) 39 41 20
Fax
+49 (62 05) 39 41 39
Gebäude
Rathaus
Raum
A 13