Einheitlicher Ansprechpartner
Beschreibung
Die Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mit Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt automatisch Mitglied in der für ihren bzw. seinen Kanzleisitz zuständigen Rechtsanwaltskammer. Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer sind geregelt in den §§ 60 ff. BRAO. Gemäß § 73 BRAO sind es im wesentlichen die berufsrechtliche Beratung und Betreuung ihrer Mitglieder. Daneben kann sie in einzelnen Bereichen auch Anliegen der Bürger bearbeiten. Darüber hinaus ist die Rechtsanwaltskammer seit 01. März 1999 für die Zulassung als Einzelanwalt und der Anwaltsgesellschaften zur Rechtsanwaltschaft und für alle weiteren die Zulassung betreffenden Fragen zuständig. Die Rechtsanwaltskammer ist weiter zuständig für die Gestattung der Fachanwaltsbezeichnungen für Arbeitsrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Ferner ist die Rechtsanwaltskammer für die Ausbildung und Prüfung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten zuständig. Für ihre Mitglieder und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter veranstaltet die Rechtsanwaltskammer Fortbildungskurse.
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